Special-Dog-Center Schmidt
Inh. Tino Schmidt

04736 Waldheim (OT Reinsdorf Nr. 93)

Telefon: +49 34327 68500
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Luftfracht - Durch die Nase, direkt ins Flugzeug...

LuftfrachtDer 11. September 2011 läutete eine neue Zeitwende in der zivilen Luftfahrt ein. Nunmehr musste auch damit gerechnet werde, dass terroristische Gewalttäter Flugzeuge mit der Absicht entführen, um Ziele am Boden zu zerstören. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Luftsicherheit verschärft.

Dies galt nicht nur für Personen und deren Gepäck, sondern auch für Fracht und Post.

Der Luftverkehr ist aufgrund vieler Aspekte ein attraktives Anschlagziel, mit dem Ziel möglichst hohe Opferzahlen in der Zivilbevölkerung zu erreichen.

Für eine wirksame und effiziente Erfüllung der Luftsicherheitsaufgaben, ist der Einsatz von Sprengstoffspürhunden erforderlich.

Das Ziel ist, das Einbringen von sogenannten USBV (unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung) über Passagiere, Personal, Gebäck, Waren und Güter, Fracht und Bordvorräte zu verhindern.

Seit April 2013 kommen speziell ausgebildete und vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifizierte Sprengstoffspürhundeteams zum Einsatz.

Das SDC bildet Hunde seit 2014 speziell für diesen Bereich mit aus.

Somit ist das SDC nunmehr mit seinem speziellen Knowhow als kompetentes Ausbildungszentrum für den Bereich Absuche und Kontrolle von Luftfracht unter der LBA Nummer 1271 seit 2020 zugelassen.

Unsere Teams werden hausintern weit über den Standard ausgebildet, geschult und trainiert.

Sie ergänzen als 100% Kontrollmittel die bewährten Röntgentechnik und Sprengstoffspurendetektoren.

Damit wird Luftfracht oder Luftpost von unsicher in sichere Fracht per Röntgentechnik, Sprengstoffspurendetektor und/oder Sprengstoffspürhund deklariert.

Warum Frachtkontrollen?

  • Jedes unsichere Frachtstück, muss zwingend durch eine in der Durchführungsverordnung (DVO 2015/1998) aufgeführten Kontrollmethode unterzogen werden, bevor es in das Luftfahrzeug verladen werden darf
  • Durch diese Maßnahme, werden Risiken wie terroristische Anschläge oder Sabotageakte, welche eine große Gefahr für die Luftsicherheit darstellen, enorm minimiert
  • Zum Beispiel Anschläge durch Sprengvorrichtungen

Kontrolle mittels Sprengstoffspürhund (EDD= explosiv detection dog)

  • Die effektivste Art eine Spreng- und Brandvorrichtung ausfindig zu machen, ist die Kontrollmaßnahme mittels Sprengstoffspürhund
  • Frachtstücke mit hoher Dichte (sogenannte DARC Alert) oder große sperrige Packmaß bringen die üblichen Kontrollmethoden an ihre Grenzen
  • Der Sprengstoffspürhund kann binnen kürzester Zeit, viel mehr Frachtvolumen abdecken, als herkömmliche Detektionsgeräte
  • Außerdem werden zeitraubende technische Fehler umgangen, welche enorm viel Zeit kosten und den Prozess unnötig ausbremsen
  • Ein großer Vorteil ist ebenso, dass man große Einzelfrachtstücke oder gar Fahrzeuge, welche nicht durch die Röntgenanlage passen, absuchen und sicher machen kann
  • Unsere speziell ausgebildeten und zertifizierten Sprengstoffspürhunde, sind genau darauf konditioniert, bei Verdacht auf Sprengstoffe, ein passives und auf den Punkt genaues Anzeigeverhalten zu präsentieren
  • Damit ist gegeben, schon nach kurzer Einsatzzeit mit Hilfe unserer Teams den Status „SPX by EDD“ zu vergeben

Kontrolle mittels Durchsuchung von Hand (PHS), Visual Check (VCK) und Sprengstoff-Detektionsgerät (ETD)

  • Ebenso wichtig, sind weitere Kontrollmethoden wie die Durchsuchung von Hand, die Sichtkontrolle (Visual Check) und Detektionsgeräte
  • Benötigt werden diese Methoden, wenn beispielsweise eine Sendung nicht durch den Sprengstoffspürhund abgesucht werden kann, da es sich um Gefahrstoffe, Flüssigkeiten oder pulverförmige Dinge handelt
  • Im Zusammenhang aller Kontrollmethoden, lässt sich so gut wie jede Sendung SICHER machen

Zertifizierungen

  • Um all diese Kontrollmethoden anwenden zu können, bedarf es natürlich an speziellen Ausbildungen und Zertifizierungen
  • Unsere Mitarbeiter, sind zum einen als Sprengstoffspürhunde-Team gemäß Kapitel 12.9 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2015/1998,-
  • und zusätzlich als Kontrollperson nach Ziffer 11.2.3.2 (ohne Technik) des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (Fracht und Post ohne Technik), von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde Luftfahrt- Bundesamt (LBA) zugelassen

Vorteile für den Kunden

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann lassen Sie sich durch die Vorteile überzeugen!


  • Erfahrung und Kenntnis in der Luftfracht durch bestehende Aufträge
  • Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Prozess durch zertifizierte Teams
  • Flexibilität in den Arbeitszeiten
  • Flexibilität im Einsatzort
  • Familiengeführtes Unternehmen